Die Mehrzahl der praktizierenden Tierärzte der Städte Weimar und Apolda und des Landkreises Weimarer Land sind in einer gemeinsamen Dienstbereitschaft für die Zeiten nach Feierabend, für Wochenenden und an Feiertagen organisiert. Es handelt sich um eine Rufbereitschaft, d. h. die Kolleginnen und Kollegen sind telefonisch erreichbar und vereinbaren auf diesem Wege, wo und wann Ihr Tier behandelt werden kann. Es ist deshalb nicht ratsam, ohne vorherige Absprache zum Praxisstandort des diensthabenden Tierarztes zu fahren!
Eine neue zentrale Tiernotrufnummer für Thüringen lautet
0361 64478808.
Sie werden von dort zum naheliegendsten Bereitschaftstierarzt verbunden.
Eine neue zentrale Tiernotrufnummer für Thüringen lautet
0361 64478808.
Sie werden von dort zum naheliegendsten Bereitschaftstierarzt verbunden.
Bei Notdienst handelt sich nicht um zusätzliche bzw. verlängerte Sprechzeiten; er sollte nur dringenden Fällen vorbehalten bleiben, die nicht bis zur nächstmöglichen regulären Sprechzeit warten können. Dazu zählen z. B. akute Erkrankungen mit stark gestörtem Allgeimeinbefinden, Verletzungen (Bisse, Unfälle, Blutungen) und der Verdacht auf Vergiftungen.
Die Inanspruchnahme der tierärztlichen Dienstbereitschaft wird dem Tierbesitzer in jedem Fall zu einem höheren Gebührensatz in Rechnung gestellt. Seit dem 14.02.2020 wurde die Abrechnung des Notdienstes novelliert. Neben der Anwendung des zwei- bis vierfachen Gebührensatzes der GOT(Gebührenordnung für Tierärzte)-Positionen ist eine Pauschalgebühr von 50 Euro für jeden Behandlungsfall festgelegt worden. Dies gilt für die Zeiten zwischen 18 und 08 Uhr (an Wochenenden von Freitag 18 Uhr bis Montag 08 Uhr) und an Feiertagen. Ausgenommen davon sind regulär angebotene Sprechstunden einzelner Praxen innerhalb dieser Zeiten.
Praktizierende Tierärzte, die nicht am Bereitschaftsdienstsystem teilnehmen, sind für die tierärztliche Versorgung ihres Klientels eigenverantwortlich.